Henning Tegtmeyer

Henning Tegtmeyer (* 29. Juli 1940 in Halle/Saale; † 10. Februar 2019 in Krefeld) war ein deutscher Jurist, Leitender Ministerialrat, Polizeirechtsspezialist und Studentenhistoriker.

Leben, Ausbildung und Studium

Henning Tegtmeyer wurde am 29. Juli 1940 in Halle an der Saale als Sohn des späteren Professors für Kleintierzucht Dr. agr. Martin Tegtmeyer (21. September 1906–8. August 1983) und der technischen Lehrerin Margarete Tegtmeyer geb. Sewerin (24. Juni 1909–15. September 1992) geboren, wuchs während des Krieges an seinem Geburtsort und nach der Einberufung des Vaters 1942 in Gütersloh, der Heimat seiner Eltern, auf.

Nach Kriegsende zurück in Halle wurde er 1947 in die achtklassige Grundschule im Hallenser Stadtteil Kröllwitz eingeschult; ab der 5. Klasse erfolgte Russischunterricht; 1955 Abgangszeugnis. Er durchlebte eine frohe Jugendzeit, insbesondere auch, weil die Familie einen Schäferhund hielt, den man im Winter vor den Schlitten und im Sommer vor einen kleinen Wagen spannen konnte. Zudem machte sich der Hund gut beim Indianerspielen; da der Junge den Hund in den Indianerstamm einbrachte, wurde er zu einem der stellvertretenden Häuptlinge ernannt, eine Position, die ihm altersmäßig noch nicht zustand. Besonderes Interesse, von seinem Vater gefördert, zeigte er an Feldornithologie. Bereits zur Grundschulzeit nahm er sonntags an den im Frühjahr stattfindenden international organisierten Entenzählungen an Seen und Teichen in der Umgebung von Halle teil. Darüber hinaus interessierte er sich früh für die deutsche Geschichte der Neuzeit.

Deutschland zu der Zeit lag zwischen Siegermächten geteilt, aber mit noch überwindbaren Grenzen. 1949 sind Vater und Sohn Tegtmeyer Hand in Hand am Rande des Südharzes an Thüringens Nordspitze verbotenerweise über die grüne Grenze nach Walkenried in Niedersachsen gelaufen, vorbei am Zisterzienserkloster, nur um von dort aus den Verwandten in Gütersloh einen Besuch abzustatten. Der sogenannte Bärenführer aus Ellrich, der beide über die Grenze brachte, hatte vor dem nächtlichen Gang absolute Stille verlangt, aber plötzlich sagte er: „Junge, jetzt kannst Du wieder reden, wir sind auf britischem Gebiet!“ Sowas prägt.

Im September 1955 bezog der Schüler die vierklassige Thomas-Münzer-Oberschule (mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig) im Ortsteil Giebichenstein in Halle. Ab der elften Klasse wurde als zweite Fremdsprache Latein unterrichtet. Die schulischen Anforderungen waren weit höher als auf der Grundschule. Besondere Freude machten die Fächer Geschichte, Erdkunde, Gegenwartskunde und Deutsch. Außerdem betrieb Henning intensiv Sport; er gehörte dem SC „Wissenschaft“ Halle an, und zwar der Abteilung Basketball, die mehrmals Jugendmeister der DDR war. Für den Mehrbetrag von nur 20 Pf im Monat konnte er auf clubeigenen Anlagen Tennis spielen.

Die Trennung der Teile Deutschlands, der Besatzungszonen, vertiefte sich zusehens und der politische Druck auf die Deutschen in der DDR wurde mit der Zeit immer stärker, für Familie Tegtmeyer insbesondere dadurch, dass seinem jüngeren Bruder Eike (1943–1987) – später Tierarzt in Pfalzgrafenweiler – im Januar 1958 trotz guter schulischer Leistungen mangels sozialistischen Engagements der Besuch der Oberschule verwehrt wurde. Da diese Entscheidung auch nach vielfachen Protesten des Vaters nicht aufgehoben wurde, beschlossen die Eltern, die DDR zu verlassen.
Im Mai 1958 floh Familie Tegtmeyer nach Westberlin und später Westdeutschland.

Das neue Zuhause bei Verwandten in Gütersloh führte Henning als Gastschüler an eine Unterprima des dortigen Gymnasiums. Mangels ausreichender Kenntnisse in Latein und Englisch brauchte er insoweit den Unterricht nicht zu besuchen. Ihm fiel sogleich auf, dass seine neuen Klassenkameraden sich kaum für Politik interessierten, sondern mehr über den Urlaub in Italien sprachen. In den Sommerferien arbeitete er in einer Holzhandlung.

Im Herbst 1958 wurde am Staatlichen Gymnasium Hammonense in Hamm (Westfalen) ein Förderkursus für Schüler aus der DDR eröffnet, die etwa ein Jahr vor dem Abitur standen. Russisch war Hauptfremdsprache. Über die zweite Fremdsprache durften die Schüler abstimmen: Latein oder Englisch. Die Mehrheit entschied sich für Englisch, was für Henning bedeutete, dass er bei Null beginnen musste. Es gab so viel Englischstunden, dass er nachts Angstträume in Englisch hatte. Die Englischlehrerin fragte ihn einmal, was er denn studieren wolle. Er antwortete, ihm schwebe vor, Berufsoffizier zu werden, worauf die Frau Studienassessorin entgegnete, ein Hochschulstudium werde für ihn auch zu schwer sein. Fortan hatte er jedenfalls seine Ruhe und ein „ausreichend“ sicher. Im Übrigen war der Unterricht sowohl für die Lehrer als auch für die Schüler zunächst ungewohnt. Man musste sich erst an das neue System gewöhnen. In der DDR erzählte man als Schüler das nach, was einem die Lehrer vorerzählt hatten oder was man sich aus Lehrbüchern, die für die ganze DDR einheitlich waren, angelesen hatte. Im Westen dagegen konfrontierte man die Schüler mit Problemfällen, sie sollten analysieren, Lösungen aufzeigen und begründen. Ob man dasselbe Ergebnis hatte wie der Lehrer, war unwichtig. Man sollte eine nachvollziehbare Begründung geben.

Ansonsten war die Zeit in Hamm interessant. Die Förderklässler wohnten bei Familien: Kost und Logis. Es war schon fast wie das spätere Studentenleben. Das Abitur legte er Ende Februar 1960 ab. Henning fuhr nach Kiel, wo seine Familie inzwischen wohnte. Beschlusslage war, sich zum vorzeitigen, verlängerten Wehrdienst zu melden, um nicht während des Studiums zur Bundeswehr eingezogen zu werden.

In den ersten Apriltagen trat er Dienst als Panzergrenadier in Flensburg an. Nach etwa drei Wochen in der Rekrutenzeit wurde eine größere Feldübung mit einem langen Nachtmarsch im deutsch-dänischen Grenzgebiet befohlen. Als das Marschziel in der Ortschaft Schafflund fast erreicht war, fuhr ein Privat-Pkw in die Marschkolonne und verletzte 21 Soldaten, darunter Henning am schwersten. Er wurde in die Diakonissenanstalt Flensburg eingeliefert, in der er elfeinhalb Monate ausschließlich im Bett liegend verbrachte. Acht Operationen waren in diesem Zeitraum notwendig, um den linken Unterschenkel mit dem komplizierten Trümmerbruch und den großen Weichteilverlusten zu erhalten. Unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von zuletzt 100%. Der junge Soldat, nach einem halben Jahr zum Gefreiten befördert, musste sich auf ein völlig anderes Leben einstellen, denn viele bisher ausgeübte Sportarten waren von nun an ausgeschlossen. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in Flensburg wohnte Henning bei seinen Eltern in Kiel, konnte sich zunächst aber nur mit zwei Krücken fortbewegen. Es schlossen sich längere krankengymnastische Behandlungen an, dazu auch noch kürzere Aufenthalte in der Chirurgischen Universitätsklinik Kiel. Um dem Trauma der Wehrdienstverletzung entgegen zu wirken, erklärte die Bundeswehr ihr Einverständnis, dass Henning im Sommersemester 1961 an der Universität Kiel ein Jurastudium beginnen konnte. Viel wurde aus dem Studium aber infolge der erforderlichen medizinischen Nachbehandlungen nicht.

Als die DDR am 13. August 1961 die Mauer in Berlin errichtete, beschloss die Bundesregierung, alle länger dienenden Soldaten im Anschluss an ihren Wehrdienst noch eine dreimonatige Wehrübung ableisten zu lassen. Dazu gehörte auch Henning, obwohl nicht mehr wehrdienstfähig. Ihm wurde gestattet, zum Wintersemester 1961/62 das Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen fortzusetzen.

Damit begann für ihn die unwiederbringliche frohe Studentenzeit. Tegtmeyer war überzeugter Verbindungsstudent und begeisterter Anhänger seiner Burschenschaft, der Korporation, der bereits sein Vater angehörte.

Aufnahme um 1980


Gern hat er seine Pflichtmensur geschlagen. Trotz vieler korporativer Veranstaltungen erwarb er während seiner viersemestrigen Aktivenzeit, in die auch seine Sprecherzeit und das 115. Stiftungsfest der Hannovera fielen, alle während des Jurastudiums zu erbringenden Scheine.

In Witzenhausen auf dem Marktplatz; 1963.

Zum Wintersemester 1964 wechselte Henning die Hochschule. Während er in Göttingen fröhlicher Student war, begann in Münster das Studium, was allerdings hauptsächlich beim Repetitor stattfand. Korporative Abwechselung gab es für ihn als Verkehrsgast der Burschenschaft der Pflüger Halle zu Münster genügend.
Im Frühsommer 1966 meldete er sich zum Examen, das er im Januar 1967 vor dem Justizprüfungsamt Hamm mit der Note „befriedigend“ – nach damaliger Definition eine „Promotionsnote“ – bestand. Sogleich bemühte er sich bei dem in Göttingen lehrenden Professor Dr. Walter Bogs um eine Dissertation. Anfang März 1967 begann er mit dem Referendariat; zunächst war eine halbjährliche Verwaltungsstation bei der Kreisverwaltung in Coesfeld zu durchlaufen. Der Aufgabenbereich, die Arbeitsweise sowie der Umgangston waren für Henning prägend: Für ihn stand bald fest, er wollte nach dem Assessorexamen in den Verwaltungsdienst gehen.

Eine Beurlaubung aus dem Referendardienst gab ihm Gelegenheit, in Göttingen Material für seine Dissertation zu sammeln. Daran schloss sich im Sommersemester 1968 noch eine wundervolle Zeit an: Als Referendar mit Gehalt ein Semester Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften verbringen zu dürfen. Trotz Besuchs dreier Universitäten fehlte ihm ein längerer Aufenthalt in Süddeutschland mit Erwerb von Weinkenntnissen, aber das konnte man in Speyer nachholen. Zudem gab es an den Wochenenden Gelegenheit zu reizvollen Fahrten in die Umgebung.
Die restliche Referendarausbildung (Staatsanwaltschaft, Gerichte, Behörde, Rechtsanwalt) erfolgte im Münsterland.

Beruflicher Werdegang

Direkt im Anschluß an die zweite juristische Staatsprüfung wurde Henning Regierungsassessor beim Regierungspräsidenten Münster. Die einjährige Einführungszeit war gerade vorbei, ordnete man ihn – und das war damals eine Ausnahme – für ein Jahr ab an das Innenministerium nach Düsseldorf zum Referat für Auswahl, Aus- und Fortbildung. Der interessanteste Teil der dortigen Tätigkeit bestand darin, in NRW unterschiedliche Fortbildungsveranstaltungen des Innenministeriums zu organisieren und zu leiten. Zu dieser Zeit hatte sein Doktorvater seine Dissertation durchgesehen, so dass Henning zum Rigorosum nach Göttingen reisen konnte; am 5. August 1974 wurde er von der juristischen Fakultät der Georgia Augusta zum Dr. jur. promoviert.

Beruflich wurde er zum Oberkreisdirektor Münster versetzt, eine Behörde, die infolge der Kommunalreform aufgelöst werden sollte und sich deshalb vor vielfältige Probleme gestellt sah. Wieder bei dem Regierungspräsidenten Münster, versah Henning zunächst Dienst im Polizeidezernat und war anschließend einige Zeit Ausbildungsleiter.

Im Herbst 1976 erfolgte seine Versetzung an die Polizeiabteilung des Innenministeriums. Für die junge Familie Tegtmeyer bedeutete das abermals ein Jahr Wochenendehe, bevor Ingrid als Lehrerin die Versetzung nach Düsseldorf erhielt. Henning gehörte bis zur seiner Pensionierung fast 39 Jahre der Polizeiabteilung an; man bezeichnete ihn scherzhaft als dessen Urgestein. Zunächst war er Referent im Bereich „Tätigkeitsrecht der Polizei und Verkehrsrecht“. Unter Beförderung zum Ministerialrat wurde er 1980 Leiter des neugeschaffenen Referats „Rechtsfragen des polizeilichen Informationswesens“. Zugleich übernahm er die Leitung des ad hoc-Ausschusses „Recht der Polizei“ des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder. Dieses Gremium entwickelte, nachdem das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil von 1983 (1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) grundlegende Gesichtspunkte zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentliche Verwaltung dargelegt hatte, den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder weiter, der von den einzelnen Ländern nach und nach bundesweit umgesetzt wurde.

Als sich 1990 ein Anschluss der Deutschen Demokratischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland abzeichnete, beauftragte man den Polizeirechtsspezialisten aus Düsseldorf seitens der Innenministerkonferenz, Angehörige des Bundesministeriums des Innern zu Verhandlungen mit dem Innenministerium der DDR zu begleiten, damit Kompetenzen der Länder gewahrt wurden. Darüber hinaus hatte er die Aufgabe, Dienststellen der DDR zu beraten, damit die Volkskammer vor dem Beitritt der zu bildenden neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland noch ein Polizeigesetz erlassen konnte, welches für eine Übergangszeit als Polizeirecht der neuen Länder galt. Später trug er seine Fachberatung bis in den Landtag von Sachsen-Anhalt hinein, als dort ein neues Polizeigesetz vorbereitet wurde.

Nach 1990 gehörte Henning der deutschen Delegation bei der Europäischen Union in Brüssel und Luxemburg für allgemeine Rechtsfragen der Polizei an; wieder mit dem Auftrag, sich gegenüber den Vertretern der Bundesministerien des Innern sowie der Justiz für die Wahrung der Kompetenzen der Innenressorts der Länder einzusetzen – eine fürwahr nicht leichte Aufgabe für einen Einzelkämpfer.

Die Beförderung zum Leitenden Ministerialrat und alsbald auch die Beauftragung mit der Stellvertretung des Abteilungsleiters folgten 1990. Zu seiner Gruppe gehörten die Bereiche Organisation der Polizei, Polizeiliches Tätigkeitsrecht, Polizeilicher Staatsschutz, Verkehrs-, Versammlungs- und Vereinsrecht, Polizeiärztlicher Dienst sowie Polizei und Medien, was in den Folgejahren immer wieder organisatorische Veränderungen erfuhr.

Henning hatte stets großes Interesse an der Aus- und Fortbildung von Beamten. In Münster anfangs Leiter von Arbeitsgemeinschaften der Referendarausbildung, dann Unterricht für Anwärter des gehobenen Dienstes und später lange Zeit nebenamtlicher Dozent der Polizei-Führungsakademie (jetzt: Deutsche Hochschule der Polizei) Münster.
Mehrere Jahre war er zudem Vorsitzender von Prüfungs- und Auswahlgremien.

Zum Teil mit Kollegen verfasste er das „Handbuch des Datenschutzes für Sicherheitsbehörden“, den Standard-Kommentar „Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen“ (Der Tegtmeyer) in vielen Auflagen, den Kommentar „Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen“ sowie mehr als 30 Artikel in juristischen und polizeilichen Fachzeitschriften.

Privates

Während der Münsteraner Semester lernte Henning Tegtmeyer 1965 auf einer Karnevalsnachfeier die Lehramtsstudentin Ingrid Sprenger kennen, seine spätere Ehefrau. 1969 verlobten sich beide in Gevelsberg; im Juli 1970 heirateten sie. Das junge Ehepaar bezog seine erste kleine Wohnung und entwickelte ungeahnte handwerkliche Fähigkeiten: Tapezieren, Malerarbeiten, Teppichverlegen usw.

Zu den Hobbys des Ehepaares Tegtmeyer gehörte das Reisen, was wegen des Berufs der Ehefrau über Jahre nur in Schulferien stattfinden konnte. Anfangs ging es mit dem PKW an die Nordsee, in die Alpen, in die Camargue, nach England und Schottland oder nach Norwegen. Später folgten Flugreisen rund um das Mittelmeer, auf die Kanaren und die Azoren. Stets wurde versucht, im Urlaub eine Rundreise mit einem Badeurlaub zu kombinieren. Das galt insbesondere auch für Fernreisen, so nach Sri Lanka, mehrmals nach Thailand, Malaysia und Indonesien, Singapur und Hongkong. Wunderbare Erlebnisse waren Besuche in Australien und Neuseeland, Süd- und Westafrika (Gambia, Senegal), wobei sie nur Teile der jeweiligen Länder bereisten. Das gilt auch für Fahrten in die USA sowie nach Kanada, Mexiko und mehrere Staaten Mittelamerikas. Nachdem die Eheleute mit dem Golfsport begonnen hatten, verbrachte man die Urlaube hauptsächlich in Spanien (Costa de la Luz, Mallorca und vornehmlich Teneriffa). Daneben entdeckten die Eheleute, dass auch Kreuzfahrten ihren Reiz haben.

Altherrenschaft der B! Hannovera

Die Verbundenheit mit der Burschenschaft Hannovera hatte Henning Tegtmeyer bereits dadurch gezeigt, dass er von 1977 bis 1988 elf Jahre lang das Amt des Vorsitzenden des Altherrenverbandes führte und maßgeblich an der Überarbeitung der Verfassung der Burschenschaft beteiligt war. In seine Amtszeit fiel der letztlich gescheiterte Versuch, in Göttingen mit der Burschenschaft Saxonia Breslau zu fusionieren. Als versierter Jurist hat er sich zudem über Jahre als Vorsitzender des Altherrenehrengerichtes der Burschenschaft engagiert.
Als vielseits geschätzter und gesuchter Gesprächspartner beteiligte er sich über Jahrzehnte lebhaft an allen Diskussionen, vorallem um die liberale Ausrichtung seiner Verbindung und verfasste dazu Artikel, schriftliche Stellungnahmen und Gutachten.

Aufnahme 2015


Geschichtsforschung

Der Eintritt in den Ruhestand im August 2005 bedeutete für den Juristen und Historiker keinen allzu großen Einschnitt, denn er hatte sich für die Zeit seiner Pensionierung viel vorgenommen. Die Leidenschaft wissenschaftlicher Betätigung und das große historische Interesse an studentischen Angelegenheiten, namentlich an solchen seiner Burschenschaft Hannovera, veranlasste ihn, nach Jahren der Vorarbeiten verstärkt über einzelne Ereignisse in der Geschichte der Verbindung oder über bedeutende Mitglieder seiner Korporation zu forschen und zu veröffentlichen. So erschienen etliche Artikel in der Bundeszeitung seiner Korporation, beispielsweise über das Leben jüdischer oder ausländischer Bundesbrüder, solche in der DDR, über große Feiern, Treffen oder die Georg-August-Universität und mehr als 100 Lebensbilder einzelner Burschenschafter, die fast immer zugleich die Grundlage für Einträge im Lexikon www.wikipedia.de bilden. Lebensläufe seiner Bundesschwester Jenny Lind und vieler Bundesbrüder verfasste er darüber hinaus für das „Biographische Lexikon der Deutschen Burschenschaft„. 2009 schrieb er mit dem Buch „Geschichte der Burschenschaft Hannovera 1928 bis 1945“ die Grünengeschichte fort. So entstand im Anschluss an das Geschichtswerk von Theo Lampmann eine mit großer Sorgfalt zusammengetragene Fortsetzung, die ergänzend auch den Zeitraum 1923 bis 1928 umfasst, den Lampmann nur flüchtig streift.

Seit 2013 betrieb Tegtmeyer die der Studenten-, Korporations- und Universitätsgeschichte gewidmete Internetseite http://www.goettingerburschenschafthannovera.de/

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Am 10. Februar 2019 ist Henning Tegtmeyer nach kurzer Krankheit in Krefeld nahe seinem Wohnort Düsseldorf verstorben und später in Gütersloh, der Heimat seiner Familie, beigesetzt worden.



Veröffentlichungen

Erbfolge und Sonderrechtsnachfolge im Sozialversicherungsrecht, Göttingen, juristische Dissertation 1974
⦁ Michael Kniesel, Henning Tegtmeyer, Jürgen Vahle: Handbuch des Datenschutzes für Sicherheitsbehörden, Stuttgart u.a.: Kohlhammer, 1968
⦁ Henning Tegtmeyer, Jürgen Vahle: Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen mit Erläuterungen, Stuttgart u.a.: Boorberg, 12. Auflage, 2018 (zuvor auch 7.-11. Auflage)
Rechtstatsachensammlung: Erfahrungen der Länder, in: Forum Rechtstatsachen 1998, Veröffentlichung der Redebeiträge, Bundeskriminalamt Wiesbaden 1998, S. 107-113
Rechtsphilosophische Betrachtungen über öffentliche Sicherheit und Ordnung, in: Hein Höbing (Hrsg.): Fokus Europa – Öffentliche Ordnung und innere Sicherheit als Spiegel politischer Kultur in Deutschland und den Niederlanden nach 1945, Münster u. a.: Waxmann, 2001, S. 177-184 (deutsch), S. 363-370 (niederländisch)
Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen – POG NRW –, Stuttgart u.a.: Boorberg, 2004
Der Strafantrag nach den Strafvorschriften der Datenschutzgesetze, in: Öffentliche Verwaltung und Datenverarbeitung (ÖVD), 1981, S. 12-14
Der Informationsfluß von der Sozialverwaltung zur Polizei nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch, in: Die Polizei, Köln: Heymann, Jg. 72 (1981), Heft 6, S. 185-191
Novellierung der Polizeigesetze – Wiedergabe eines im Seminar der Polizei-Führungsakademie „Urteil zum Volkszählungsgesetz und Konsequenzen für die polizeiliche Praxis“ gehaltenen Referats, in: Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie Münster-Hiltrup, 1986, S. 1-16
Erwiderung auf Schoreit „Gefahrenabwehr durch Datensammlung?“, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, Baden-Baden: Nomos, Bd. 72 (1989), S. 213-225
Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Datenschutzes (GFDPol) – Auswirkungen auf die Ordnungsbehörden, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Stuttgart u.a.: Boorberg, (1989), S. 196-199
Neue Organisationsmodelle für die Polizei – Bericht aus Nordrhein-Westfalen, Abdruck des Vortrages beim Bundeskriminalamt, BKA-Vortragreihe, Bd. 38, „Standortbestimmung und Perspektiven der polizeilichen Verbrechensbekämpfung“, 1993, S. 53-62
Fiat justitia …, in: Deutsche Verwaltungspraxis, Hamburg: Maximilian, Bd. 90 (1999), Nr. 7, S. 286-289
⦁ Michael Kniesel, Henning Tegtmeyer, Weiterer Ausbau der zentralistischen polizeilichen EDV-Systeme zum Nachteil der Justiz? – Entgegnung auf Schoreit, DRiZ 1986, 54 ff. – in: Deutsche Richterzeitung, München: Beck, Jg. 64 (1986); Nr. 6, S. 251-254
⦁ Henning Tegtmeyer, Jürgen Vahle, Darf die Polizei Aids-Tests erzwingen?, in: Kriminalistik, Heidelberg: Müller, 1987, S. 560-562
⦁ Wolfgang Riotte, Henning Tegtmeyer: Das neue Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Stuttgart u.a.: Boorberg, 1990, S. 145-150
⦁ Henning Tegtmeyer, Axel Emenet: Einsatz der Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus? – Anmerkungen zu Schäuble/Stümper/Greiner „Eine Lehre aus dem Kosovo-Krieg: Sicherheit ist heute nicht mehr mit der Verteidigung der Landesgrenzen identisch“ (Heft 6/2000, S. 161 ff.), in: Die Polizei, Köln: Heymann, Jg. 91 (2000), Heft 12, S. 337-341

Geschichte der Burschenschaft Hannovera 1928 bis 1954, Hilden: WJK-Verlag, 2009
August Dresbach, Burschenschafter – Demokrat – Bundestagsabgeordneter, in: Klaus Malettke, Klaus Oldenhage (Hrsg.): Fritz Hellwig – Saarländer, Deutscher, Europäer, Festschrift zum 100. Geburtstag, Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert, Band 20, Heidelberg: Winter, 2012, S. 297-336
⦁ Klaus Oldenhage, Henning Tegtmeyer: Zur Bekämpfung der neuen Nazis: ein Beitrag von August Dresbach (Hannovera Göttingen 1914) im Deutschen Bundestag, in: Helma Blunck: Burschenschaften und Burschenschafter in der Weimarer Republik, Lupburg-Degendorf: Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung, 2009
⦁ zahlreiche Zeitschriftenbeiträge, häufig in der Bundes-Zeitung der Grünen Hannoveraner zu Göttingen (später: Bundeszeitung der Burschenschaft Hannovera zu Göttingen), jeweiliger Jahrgang (Neue Folge), Göttingen, Jahr, Seiten


Literatur und Quellennachweise:

⦁ Lampmann, Theo: Geschichte der Burschenschaft Hannovera-Göttingen seit Anfang der neunziger Jahre bis 1928, Hannover, C. V. Engelhard & Co., 1928
⦁ Manuskript (unveröffentlicht): Aus dem Leben von Henning Tegtmeyer 
⦁ Wiegard, Gunda: „Von dort kamen wir, wohin gehen wir jetzt?“ Die gemeinsame Schulzeit am Hammonense als Schnittpunkt im Leben geflüchteter DDR-Schüler, Münster 1995
⦁ Wikipedia-Eintrag Henning Tegtmeyer 
⦁ Wikipedia-Eintrag Martin Tegtmeyer 
⦁ Wilms, Ekkard, Nachruf auf Henning Tegtmeyer (1940-2019), in: Bundeszeitung der Burschenschaft Hannovera zu Göttingen, Jahrgang 109 (Neue Folge), November 2019, Nr. 2, Seiten 28–31



Kai Schröder (WS 1975/76)




(ks 06/2020)