Hugo von Meyer

Hugo von Meyer: Strafrechtler und Schriftsteller

(Geringfügig überarbeiteter Artikel aus der Bundeszeitung der Burschenschaft Hannovera zu Göttingen, Jahrgang 104 (Neue Folge), Oktober 2014, Nr. 2, S. 65-71)

Biografie

Hugo von Meyer.
Sammlung der Tübinger Professorengalerie.

Unser Bundesbruder Hugo Friedrich Bleichert Meyer wurde am 17. Februar 1837 in Stettin geboren. Sein Vater Theodor Meyer, ein preußischer Intendanturrat, stieg im Laufe der Jahre bis zum Wirklichen Geheimen Kriegsrat auf. Da – wie in Preußen meist üblich – mit jeder Beförderung ein Ortswechsel verbunden war, besuchte sein Sohn Gymnasien in Frankfurt/Oder, Posen und Münster. Dort legte er das Abitur ab. Im Wintersemester 1854/55 begann er sein Jurastudium und trat in die Burschenschaft Hannovera ein. Nach drei Semestern wechselte er an die Universität Berlin. Dort schloss er sein Studium ab. Anschließend kehrte er nach Göttingen zurück und wurde 1858 zum Dr. jur. promoviert. Sodann habilitierte er sich an der Georgia Augusta und war von 1860 bis 1863 Privatdozent für Strafrecht. Danach ernannte ihn die Universität Halle zum außerordentlichen und 1866 zum ordentlichen Professor. 1871 folgte er einem Ruf an die Universität Erlangen, ehe er 1874 Professor für Straf- und Strafprozessrecht in Tübingen wurde. Hier wirkte er bis zu seinem Tod am 29. Mai 1902. Im Wintersemester 1888/89 war er Rektor der Eberhard-Karl-Universität. 1901 erhob ihn König Wilhelm II. von Württemberg in den Adelsstand.

Strafrechtler

1869 hatte Hugo Meyer eine ausführliche Stellungnahme zu dem Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund erstellt. Durch Gesetz vom 31. Mai 1870, das am 8. Juni 1870 verkündet wurde, trat mit Wirkung vom 1. Januar 1871 das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund in Kraft. Obwohl diese Kodifikation allgemein als gelungen bewertet wurde, hatte sie lediglich eine Geltungsdauer von genau einem Jahr. Inzwischen war das Deutsche Reich entstanden und der Reichstag erließ am 15. Mai 1871 ein Gesetz, welches am 14. Juni 1871 verkündet wurde. Dieses hatte nur einen einzigen Paragraphen, und der besagte, dass das StGB des Norddeutschen Bundes mit Wirkung ab 1. Januar 1872 das Reichsstrafgesetzbuch war. Hugo Meyer, mit der Materie wohl vertraut, gab 1875 ein 722 Seiten umfassendes Lehrbuch zum StGB heraus, das 1897 in der 5. Auflage erschien. Nach seinem Tode übernahm sein Kollege Philipp Allfeld aus Erlangen das Werk und führte dies unter Nennung der Namen beider Autoren bis zur 9. Auflage 1934 fort. Hugo Meyer befasste sich in etlichen Abhandlungen mit strafrechtlichen Problemen; sein Interesse galt auch der Strafprozessordnung. In Holtzendorffs Handbuch des deutschen Strafprozeßrechts von 1879 schrieb er den Abschnitt Die Hauptverhandlung vor den Schwurgerichten. In seiner Habilitationsschrift That- und Rechtsfragen im Geschworenengericht hatte er sich bereits 1860 dafür ausgesprochen, dass im deutschen Strafprozess die Geschworenen nicht nur über bloße Tatsachen zu entscheiden hätten, sondern auch über die Frage der Schuld im Sinne des Strafgesetzes. Obwohl es eine Forderung der Revolution von 1848 war, Geschworenengerichte zur Überwindung der sog. Kabinettsjustiz einzurichten, hegte Hugo Meyer dagegen Bedenken, denn falls die Zahl der Laienrichter die der Berufsrichter überwiege, könne es leicht zu Fehlurteilen kommen. Darüber hinaus beschäftigten ihn beispielsweise Fragen über die Auslieferung von Beschuldigten sowie über die Rechtshilfe in Strafsachen. Hugo Meyer hielt 1898 eine Rede auf einer Gedenkveranstaltung für den bekannten Juristen Karl Georg von Waechter (1797-1880).

Schriftsteller

Die schriftstellerische Betätigung von Hugo von Meyer blieb selbst seinen Verwandten und engsten Freunden zunächst unbekannt, denn diesbezügliche Veröffentlichungen erfolgten unter einem Pseudonym oder ohne Angabe des Verfassers. Eines solchen Verfahrens bedienten sich zur damaligen Zeit oftmals Personen aus Adel, Wissenschaft und Politik, die befürchteten, sie würden an Renommee verlieren, wenn bekannt würde, dass sie sich literarisch betätigten, insbesondere dann, wenn ihre Werke nicht allgemeine Anerkennung fänden. Unter dem Pseudonym „K. B.“ verlegte die H. Laupp’sche Buchhandlung in Tübingen ohne Jahresangabe (es war jedoch 1884) das schmale, aber sehr schön ausgestattete Buch Tübinger Bilder (goldverzierter Leinwandeinband und dreiseitiger Goldschnitt) von 31 Seiten, welches zwar keine Abbildungen der schwäbischen Universitätsstadt, aber 9 Oden auf folgende markante Örtlichkeiten von Tübingen enthält, die jedem, der an der Eberhardina Carolina studiert hat, bekannt sein müssten:

         Die Neckarbrücke
         Das Uhlanddenkmal
         Die Alleen
         Die Stiftskirche
         Der Markt
         Das Schloss
         Stift und Konvikt
         Die Aula
         Die Waldhäuser Höhe

All die Gedichte sind Stimmungsbilder. Teilweise lässt der Autor offensichtlich eigene Erlebnisse bzw. persönliche Eindrücke von Gegebenheiten aus seiner Zeit einfließen. Da das Loblied auf die Aula wohl den größten Bezug zur Universität Tübingen hat, erfolgt hier der Abdruck in authentischer Form:

          DIE AULA.

         Nur die Strasse entlang, die in grader Richtung hinauszeigt
         Aus dem Gewirr der Stadt fort in das einsame Thal.
         Rechts die Häuser, geschmückt mit den weinumrankten Balkonen,
         Links die Gärten, darin ragend manch seltener Baum,
         In der Mitte der Baum, dess Zweige den Genius schirmen,
         Welcher den goldenen Kranz reichet dem edelsten Haupt,
         Ihm, der erhabenen Sinn mit der höchsten Klarheit vereinte,
         Bis unselige Macht finster umwölkte den Geist.
         Und schon sind wir am Ziel; vor dem langgestreckten Gebäude
         Siehe die Brunnen, doch heut stellen ihr Rauschen sie ein.
         Denn die Quellen des Wissens, sie sprudeln selber im Innern,
         Und es kamen Viele zu löschen den Durst.
         Wir aber treten hinein in die festlich schimmernde Halle,
         Würdige Häupter, sie sind rings an den Wänden gereiht:
         Schiller und Uhland schau’n mit sinnenden Blicken hernieder,
         Und im Hintergrund sieh Hegel und Schelling vereint;
         Und nicht fehlet auch er, der des Himmels Kreise gemessen,
         Während irdischer Wahn ihn um das Leben betrog.
         Aber die Tafel erschau, drauf golden glänzen die Namen
         Derer, die, Jünglinge noch, starben wie Helden den Tod;
         Fernab ruhen sie selbst in dem Land, das sie tapfer erstritten.
         Doch ihr Gedächtnis, es lebt unter den Strebenden fort.
         Plötzlich erdröhnet die Uhr, und es strömt in die Halle hernieder
         Leicht die Stufen hinab eilenden Schrittes die Schaar.
         Mancher geschmückt mit dem farbigen Band und der fröhlichen Mütze,
         Fröhlichen Sinnes auch er, kaum drückt Sorge ein Haupt,
         Sei es dass dunkel geblieben ein Räthsel des Wissens oder öfter
         Dass des Examens Gespenst sich in der Ferne erhob.
         Immer noch strömen heraus und strömen herein die Gestalten,
         Und es trifft ein Gemisch vielfacher Rede das Ohr,
         Hier der dunklere Klang des bedächtigen schwäbischen Wortes,
         Dort der schärfere Laut, welchen der Norden erzeugt.
         Denn wie im Felde den Feind die Deutschen vereint geschlagen,
         Also sind sie geschaart hier an der Wissenschaft Born;
         Möge gesundester Trank die Jünglinge reichlich erquicken,
         Dass sie im edelsten Streit ring
en als Männer zum Ziel!

Ohne Verfasserangabe erschien 1887 in 2. Auflage ebenfalls im Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung in Tübingen das 308 Seiten umfassende Epos von Hugo Meyer Aus großer Zeit. Der Krieg gegen Frankreich 1870 und 1871. Dem eigentlichen Werk vorangestellt stehen die Worte „Dem Andenken an die Opfer des Krieges“ sowie ein Ausspruch von Ernst Curtius[1] aus einer Rede am 22. März 1872: „Man rügt es als Schwäche der Deutschen, dass sie ein unzufriedenes Gemüt haben und lieber die Flecken der Sonne aufsuchen, als sich an ihrem Glanz zu freuen.“ Die politischen Gegebenheiten, die zum Krieg von 1870/71 führten, der Kriegsverlauf selbst und die Ergebnisse werden auf den besagten, eng bedruckten 308 Seiten in Versen zu vierfüßigen Jamben dargestellt, wobei sich jeweils zwei aufeinander folgende Verse reimen. Es handelt sich also um ein Werk, das unzweifelhaft schon wegen der gewählten Form einen enormen Zeitaufwand erfordert hat. Wer im Inhaltsverzeichnis die Überschriften der Kapitel liest, ist bereits über den chronologischen Ablauf der Ereignisse gut informiert:

                      Inhalt

         Der Ausbruch des Krieges
         Weißenburg und Wörth
         Die Spicherner Höhen
         Die Schlachten vor Metz
         Sedan
         Die Belagerung von Straßburg
         Die Einschließung von Metz
         Vor Paris
         An der Loire
         Im Norden
         Belfort
         Schluss

Während z. B. die Bücher von Theodor Fontane über die Kriege 1864, 1866 und 1870/71 den Eindruck vermitteln, man liest eine komprimierte Zusammenfassung aller Kommuniqués der deutschen Heeresleitung über den Kriegsverlauf, ist das bei dem Werk von Hugo Meyer anders. Der Juraprofessor aus Tübingen war kein Kriegsteilnehmer; und seine Darstellung ist inhaltlich nicht fehlerhaft. Vielleicht hat er sogar aus denselben Quellen wie Fontane seine Kenntnis über das Kriegsgeschehen 1870/71 gewonnen, allerdings ist sein Epos schon durch die lyrische Form keine nüchterne Kriegsberichterstattung. Die wesentlichen Schlachten des Krieges und deren Verlauf werden geschildert, aber man findet keine Regimentsnummern und auch nicht die Namen der Befehlshaber einzelner Truppenteile. Es ist stets nur von den Brandenburgern, den Westfalen, den Bayern usw. die Rede, darüber hinaus allenfalls gelegentlich von der preußischen Garde. Natürlich erfährt die Tapferkeit der deutschen Truppen ein hohes Lob, ebenso die deutsche Führung, aber es wird auch vom mannhaften Kampf französischer Soldaten berichtet. Keineswegs herunter gespielt werden die Schrecken des Krieges; stets wird von vielen Toten und vom Leid der Verwundeten gesprochen sowie von den beinahe unerträglichen Strapazen, denen die Soldaten in und auch außerhalb der Schlachten ausgesetzt waren. Gelegentlich finden freudige Geschehnisse Erwähnung, wenn beispielsweise die Feldpost Briefe und Päckchen aus der Heimat brachte. Darüber hinaus ist bemerkenswert, dass Hugo Meyer immer recht ausführlich die Landschaft beschreibt, in der die Kriegsereignisse stattfanden. Die Schlacht bei Sedan am 1. und 2. September 1870, die den deutschen Truppen einen großen Sieg mit der Gefangennahme von Kaiser Napoleon III. und der französischen Nordarmee brachte, beginnt in dem Epos von Hugo Meyer wie folgt:

         Am hellen Flusse hingeschmiegt
         Die Festung still im Thale liegt,
         Bisher den Nachbarn kaum bekannt,
         Fortan in aller Welt genannt;
         Der Weltgeschichte spät’ste Stunde
         Hat, S e d a n, noch von dir die Kunde.
         Wie friedlich rings die sanften Höh’n
         Hernieder in die Eb’ne sehn!
         Der Bach, der dort zum Flusse eilt,
         Hätt’ bei den Dörfern gern verweilt
         Und bei den Bergen voller Wein,
         Die um des Thales Rand sich reih’n.
         In Frieden liegt das ganze Thal;
         Da horch! Welch Lärm mit einem Mal;
         Was drängt in Scharen wild heran?
         Sie kommen tobend Ross und Mann;
         In wildem Strome hergezogen,
         Ergießen sich in’s Thal die Wogen;
         Sie kommen an mit Schrei’n und Fluchen,
         Im Schutz der Festung Heil zu suchen.

Aus diesem Beispiel mag man ersehen, dass unser Bundesbruder Hugo Meyer weder für Hurrapatriotismus noch für einen übertriebenen Nationalismus zu haben war. Dies kommt ebenso zum Ausdruck aus den letzten Zeilen seines Werkes, die dem am 18. Januar 1871 in Versailles gegründeten Deutschen Reich gelten:

         Mög’ es ein Hort der Freiheit werden,
         Des Friedens Schutz und Schirm auf Erden!
         Und wer gefallen ist im Streit
         Sei teuer uns in Ewigkeit.

Leider konnte ich nicht feststellen, wann, wo und vor welchem Gremium Hugo Meyer seinen Vortrag Hamlet und die Blutrache gehalten hat, aber dieser Vortrag ist 1892 als Broschüre von 32 Druckseiten durch die A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung in Leipzig verlegt worden. Unser Bundesbruder wird mit vollem Namen als Verfasser genannt, und das ging nicht anders, denn er setzte sich mit der Auffassung einiger Interpreten, namentlich mit seinem Kollege Josef Kohler[2] auseinander, wonach das Trauerspiel „Hamlet“ vor allem als das Drama der „sinkenden oder alternden Blutrache“ sein soll[3]. Bei der Bearbeitung der Legende des Hamlet-Stoffes, der sich – wenn überhaupt, dann bestimmt vor dem Jahr 1200 ereignete, nimmt sich Shakespeare die dichterische Freiheit, Hamlet mehrere Jahre an der hohen Schule zu Wittenberg studieren zu lassen, obwohl die Universität Wittenberg erst 1502 gegründet worden ist. –  Hugo Meyer befasst sich in seinem Vortrag zunächst mit Geschichte und Ausgestaltung der Blutrache. Sie war zu archaischer Zeit bei vielen Völkern bekannt als Vergeltungsanspruch für eine nach allgemeiner Auffassung frevelhafte Handlung, die eine Person einer anderen Person antat und galt nicht nur für die Tötung eines Menschen, vgl. „… Auge um Auge, Zahn um Zahn …“ aus dem Alten Testament[4]. Aus dem Anspruch des Geschädigten – im Falle seines Todes tritt seiner Familie bzw. Sippe in dieses Recht ein – erwuchs allerdings die Verpflichtung, die Rache auszuüben. Als sich erste Staaten bildeten und Gerichte einrichteten, wurde versucht, die ursprüngliche Form der Blutrache einzudämmen und die begangene Untat durch eine Sachleistung zu tilgen, die dem Opfer bzw. seinen Angehörigen zustand. Insoweit kann auf alle Einzelheiten in dem Vortrag nicht eingegangen werden. Für mich war allerdings interessant zu erfahren, dass diese Sühneleistung, die im germanischen Recht Wergeld hieß, im Stammesrecht der Alemannen und Bayern für eine getötete Frau weit höher ausfiel als für einen getöteten Mann. Nach dem Stammesrecht der Sachsen musste für eine getötete Jungfrau sogar das doppelte Wergeld entrichtet werden. – Unser Bundesbruder kommt zu dem Schluss, dass Hamlet, als er nach Dänemark zurückkehrt und vom Mord an seinem Vater erfährt, sich in die dort noch herrschenden Lebensverhältnisse nicht mehr hineinfindet, da er ein anderes Weltbild bekommen hat durch das Studium in Wittenberg. Er meint allerdings, die Blutrache an sich – gleichgültig, ob in archaischer oder etwas zivilisierter Form – sei nur ein Randproblem in dem Drama und nicht das wesentliche Anliegen von Shakespeare. In Vordergrund stehe die tragische Situation, aus der sich Hamlet nicht befreien kann. Einerseits erkennt er, dass etwas zu tun ist, andererseits agiert er immer zögerlich und versucht beispielsweise spielerisch, sich um eine Entscheidung zu drücken trotz einiger Vorsätze zum Handeln, die aber nicht ausgeführt werden. Durch Zaudern, vielleicht auch durch mangelnde Herzenswärme – wie Hugo Meyer meint – vertut er alle Möglichkeiten, den ihm rechtmäßig zustehenden Thron zu erlangen, ja, er stirbt nicht nur selbst, denn mehr oder weniger durch sein Verschulden finden sieben Personen den Tod. In solch einer Tragödie, die von Ratlosigkeit durchdrungen ist und aus der es kein Entfliehen gibt, ist der Rest eben Schweigen.

Zum Schluss seines Vortrages führt Hugo Meyer aus, Deutschland (vor 1871) sei oftmals mit Hamlet verglichen worden und verweist insoweit auch auf das gleichnamige Gedicht von Ferdinand Freiligrath aus dem Jahre 1844. Er folgert, dass allzu langes Zögern oftmals nicht angebracht sei. Die grundlegende Weisheit „Erst wägen, dann wagen“ solle man nicht außer Acht lassen, aber wenn es dann etwas zu wagen gibt, müsse das sofort angegangen werden, sonst komme man nicht zum Erfolg wie bei der Reichsgründung in Versailles.

 Henning Tegtmeyer (WS 1961/62)


[1] Ernst Curtius (1814-1896) war Klassischer Archäologe und Althistoriker, der von 1856 bis 1868 als Professor an der Universität Göttingen lehrte und deshalb wahrscheinlich Hugo Meyer kannte, der während dieser Zeit dort Privatdozent war.
[2] Josef Kohler (1849-1919), Professor für Zivilrecht, 1878-1888 an der Universität Würzburg, danach Professor in Berlin.
[3] Josef Kohler. Shakespeare vor dem Forum der Justiz, Abschnitt Hamlet (S. 119-232), Würzburg: Stahel, 1883.
[4] Teilzitat aus 2. Mose 21, 23-25.




(ks-9/2019)