Grünenlied

Wir Grünen Hannoveraner …

Betrachtungen zu Variationen eines Liedes

Teil II

(Redaktionell insbesondere hinsichtlich der neuen Rechtschreibung geringfügig überarbeiteter Artikel unseres Bundesbruders Martin Tegtmeyer, geboren 1906 in Gütersloh, aktiv SS 1930, Dr. agr., Professor in Kiel, gestorben 1983 in Gütersloh, in: Bundeszeitung der Grünen Hannoveraner zu Göttingen, Jahrgang 69 (Neue Folge), Göttingen, November 1979, Nr. 2)

„Sing mir doch mal die Deiner Meinung nach richtige Abschlussstrophe des Liedes vor!“ Dieses war die erste Reaktion meines Sohnes Bbr. Henning Tegtmeyer, als ich ihn gelegentlich eines Anrufes davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass ich unser Hannoveranerlied in seiner alten Fassung aufgeschrieben habe, damit sie über der neuen nicht in Vergessenheit gerät und bei Bedarf greifbar ist. Kaum war ich bei er Fermate angelangt, da hörte ich schon das kurze, aber unmissverständliche Urteil: „Ganz falsch!“ In Verlaufe einer sich anschließenden Unterhaltung über mögliche Singweisen des Liedes “Wir Grünen Hannoveraner, sein wir alle beisammen“ wurde mir verständlich, warum die Junioren unsrer Altherrenschaft und unsere jetzige Aktivitas so beharrlich an der neuen Fassung des Liedes festhalten, die dem Göttinger Bullerjahn der 50er und 60er Jahre ihre Entstehung verdankt.

Wenn mich die Erinnerung nicht täuscht, stellte in weit zurückliegenden Semestern der Bullerjahn im Ratskeller zu Göttingen gewissermaßen eine „kleine Volksausgabe“ des damals hoch im Kurs stehenden Bullerjahns beim Waffenringkommers dar. In neuerer Zeit ist dann ein wöchentlich zweimal im Ratskeller stattfindendes mitternächtliches Bullerjahnvergnügen zu einer mit großer Begeisterung von den Korporationen besuchten Institution geworden, die aber inzwischen auch schon wieder der Vergangenheit angehört. Der dabei von den Bünden regelmäßig ausgetragene Liederwettstreit lieferte einen gewichtigen Beitrag zur Stimmungsanheizung. Unter größtmöglichem Einsatz aller aufbietbaren Kehlen skandierte jede Verbindung den Anfang ihres Liedes, um durch eine alles übertönende Lautstärke die Kapelle zum Spielen dieses Liedes zu veranlassen. Die Ratskellerkapelle sah sich vor die Aufgabe gestellt, im Verlaufe des Wettstreits viele Wünsche zu erfüllen. Demzufolge hatte sich eine allgemein für fair gehaltene Kampfregel herausgebildet, nach der es ein Vier-Verse-Limit für jeden Kantus gab. Bei der Bemühung, ihr Lied als erstes durchzubringen, waren einer Korporation Verbündete prinzipiell erwünscht. Eine Unterstützung durch andere Verbindungen trat aber nicht unbedingt als Entente cordiale in Erscheinung, sie konnte sich sogar zu einer Liaison dangereuse entwickeln. Für uns war ein Mitmachen des Corps Hannovera noch verhältnismäßig unproblematisch, wenngleich man sich dort dabei natürlich als Rote Hannoveraner feierte. Bei einer Mitwirkung der Burschenschaft Brunsviga und des Corps Brunsviga konnte es u. U. schon mehr Mühe machen, uns als Grüne Hannoveraner in erwünschter Weise zur Geltung zu bringen.

Von der alten Fassung des Grünenliedes erwiesen sich der 1., der 3. und der 5. Vers als besonders bullerjahnadäquat. Unübertrefflich gut kam aber in der großen Corona, die sich zur Bullerjahnstunde im Ratskeller einzufinden pflegte, der Langensalzavers an, den der Fama nach die Roten Braunschweiger hier eingeführt haben. Die beim Liederwettbewerb gebotene Gelegenheit zu dolo malo singbaren Textveränderungen, die entweder in aggressiver Absicht erfunden oder als Defensivtaktik zu verstehen waren, wurde ausgiebig genutzt. Da gab es z. B. Korporationen, die erfrechten sich, in der ersten Zeile unseres Liedes die Wörter „sein wir“ durch „hab’n nicht“ zu ersetzen. In alten Zeiten wäre dafür vielleicht eine Sine-sine-Partie fällig gewesen, aber beim Bullerjahn der Nachkriegszeit nahm man das ebenso wenig krumm wie ein „Schweinecorps“, das im gleichen Lied das herkömmliche „Jägercorps“ zu vertreten hatte. Selbstverständlich waren auch einvernehmlich zur Steigerung der allgemeinen Heiterkeit vorgenommene Veränderungen von Liedtexten beim Ratskellerbullerjahn jederzeit willkommen. So kamen hier wirkliche und vermeintliche Witzbolde aller Schattierungen zum Zuge; denn in der Bullerjahn-fidelitas fand eben vieles uneingeschränkten Beifall, was anderenorts gewisslich nicht damit rechnen konnte. Ein Beispiel dafür gibt der schon erwähnte Langensalzavers, von dem zwei Varianten existieren: In der einen wird dem König von Preußen eine unschickliche Handlung zugemutet, in der anderen wird Höchstdemselben ein ganz und gar incommentmäßiges Untertanenangebot offeriert. Nach alter Erfahrung gehört Dicketun zum Fidulitätsbehagen der Musensöhne. Dessen eingedenk kann man sogar Verständnis dafür aufbringen, dass ganz im Gegensatz zur alten Fassung des Grünenliedes dessen Bullejahnvariante alles noch übertrumpft, was schon die lustigen Braunschweiger und die lustigen Hannoveraner in schöner Eintracht von den Mädchen zu singen wussten, die ihr Herzog ihnen mitgebracht hatte. Als dann ein flotter Bursch auf die Idee gekommen war, die neu formulierte Verszeile auch noch zu schütteln, war selbst in der Bullerjahnatmosphäre eine weitere Steigerung kaum mehr denkbar. In Abwandlung eines bekannten Zitates sei dazu nur schlicht und einfach festgestellt: „Pro captu cantoris habent sua fata carmina.“

Das Hannoveraner- resp. Brunsvigenlied war beim Bullerjahn nicht nur besonders beliebt, weil vier Verbindungen diesen Kantus forderten, sondern auch ganz bestimmt seines für die Veranstaltung bestens geeigneten Textes wegen. Nur diesen Bünden wurde über das besagte Vier-Verse-Limit hinaus eine von der Ratskellerkapelle begleitete Abschlussstrophe gestattet. Wenn dann als effektvoller Schluss unseres Korporationsliedes der magna voce ausgebachte Ausruf: „Das sind Teufelskerle! – Prost!“ erschallte, war das für die fröhliche Runde eine bereitwilligst aufgenommene Aufforderung, das Glas zu erheben und zu leeren. Im Bewusstsein des Mal für Mal sicheren Erfolges ihres Liedes waren die Grünen oft Teilnehmer der renommierten Veranstaltung, die sogar eine Fremdenverkehrsattraktion gewesen ist.

Noch immer erzählt man sich mit Stolz auf der Grünenkneipe, dass ein Bundesbruder, der als Inaktiver in Marburg war, sein Medizinstudium mehrfach für Bullejahnbesuche in Göttingen unterbrochen hat. Ging er lange vor Beginn des eigentlichen Spectaculums in den Ratskeller, dann intonierten die Musici, sobald sie ihn bemerkt hatten, das Grünenlied sozusagen vorab einmal außer Konkurrenz. Ob es tatsächlich zutrifft, dass die Ratskellerkapelle bei der in den Abendstunden gebotenen Unterhaltungsmusik mitten im Vortrag eines Musikstückes angesichts unseres Bundesbruders mit einer kurzen Überleitung zum Hannoveranerlied umschwenkte, entzieht sich ebenso meiner Kenntnis wie der Wahrheitsgehalt der Behauptung, besagter Grüner habe über das bevorstehende Wohlverhalten der Kapelle vor seinem Betreten des Ratskellers ihm angebotene Wetten angenommen – und sie alle gewonnen.

Zwei verschiedenartige Texte und Singweisen unseres Hannoveranerliedes machen guten Rat nicht teuer: Zum Lebendigbleiben einer Tradition gehört deren weitere Entwicklung aus triftigen Grund. Und in diesem Falle muss man wohl anerkennen, dass es einen solchen gegeben hat. Ein gleichzeitiges Anstimmen beider Liedvarianten bringt erfahrungsgemäß leicht eine Form von gemischtem Chor zustande, die man in mehrfacher Hinsicht als unerfreulich empfinden kann. Dazu sei empfohlen, sich immer darüber bundesbrüderlich zu einigen, welche Fassung „am dransten“ ist.

In Anlehnung an ein wunderschönes Studentenlied sei als Fazit vermerkt:

Gaudeamus igitur
Virides dum cantant.
Cantus laetus seniorum
Iocosusque iuniorum
Semper nos delectant.

Martin Tegtmeyer (SS 1930)